Corona Regeln

Nach der ab 24.11.21 geltenden Coronaschutzverordnung wird die Stunksitzung als 2G+ Veranstaltung durchgeführt,
bei  der Stunksitzung ist nur noch immunisierten Personen Zutritt gestattet,
die zusätzlich einen negativen Testnachweis vorweisen können.

Dieser kann in Form eines Schnelltestes (nicht älter als 24 Stunden) oder eines PCR-Testes (nicht älter als 48 Stunden) erfolgen.Diese Regelung wird beim Einlass durch Vorlage des entsprechenden Gesundheitszertifikats und Personalausweises kontrolliert, ohne diese Dokumente kann leider kein Einlass gewährt werden. Personen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können , benötigen ein ärztliches Attest und einen höchstens 6 Stunden alten Corona Test. Nicht geimpften Kindern und Jugendlichen bis einschließlich
15 Jahren
kann unter Vorlage des Schülerausweises Zugang zur Veranstaltung gewährt werden. Diese Regelung gilt nicht in den Schulferien. Bei Nichtvorliegen eines dieser Dokumente kann kein Eintritt gewährt werden, ein Anspruch auf Rückerstattung des Kartenpreises besteht nicht. Die eventuelle behördliche Anordnung weiterer Maßnahmen (Maskenpflicht, zusätzliche Testregeln etc…) wird beim Kauf des Tickets akzeptiert, eine Rückgabe des Tickets wegen dieser weiteren Maßnahmen ist nicht möglich.