Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB – Bestimmungen für alle Vertriebswege
- Geltungsbereich der AGB
- Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge über den Kauf und Verkauf von Eintrittskarten, (nachfolgend „Tickets“) und sonstigen Dienstleistungen sowie dem Besuch von Veranstaltungen der Tuschfactory GmbH, Am Springborn 1, 51063 Köln (nachfolgend „Tuschfactory“).
- Maßgebend ist immer die jeweils bei Vertragsschluss gültige Fassung der AGB.
- Erfolgt der Vertragsschluss über die DERTICKETSERVICE.DE GmbH & Co KG (auch bekannt unter der Marke „kölnticket“) gelten auch die jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der DERTICKETSERVICE.DE GmbH & Co KG (nachfolgend „DTS“) in der jeweils bei Vertragsschluss geltenden Fassung. Online-Käufe werden ausschließlich über DTS angeboten. Tuschfactory selbst bietet keinen Online-Verkauf an.
- Soweit zwischen den AGB von Tuschfactory und DTS-Widersprüche bestehen, gelten die AGB von DTS vorrangig.
- Abweichende Bedingungen der Ticketkäufer akzeptiert die Tuschfactory nicht. Das gilt auch, wenn der Einbeziehung nicht ausdrücklich widersprochen wird.
- Vertragsschluss beim Kauf über die Tuschfactory GmbH
- Die Bestellung von Tickets bei Tuschfactory durch den Ticketkäufer ist ein Antrag zum Abschluss eines Vertrags.
- Die Tickets werden nach Überprüfung der Bestellung gemeinsam mit einer Rechnung an den Ticketkäufer versandt. Mit Zusendung der Tickets und der Rechnung kommt der Vertrag zustande.
- Kein Widerrufsrecht des Kunden
Für Kunden besteht wegen § 312 g Abs. 2 S. 1 Nr. 9 BGB grundsätzlich kein Widerrufsrecht, da es sich beim Gegenstand dieses Vertrags um Tickets für Veranstaltungen im Freizeitbereich handelt.
- Weiterverkauf und Schwarzmarkt
- Der Verkauf von Tickets erfolgt ausschließlich zur privaten Nutzung.
- Dem Ticketinhaber ist ausdrücklich untersagt, die Tickets gewerblich weiterzuverkaufen.
- Im Falle von privater Weiterveräußerung der Tickets darf höchstens der aufgedruckte Preis zuzüglich der nachweislich laut Rechnung angefallenen Gebühren verlangt werden.
- Unter Verstoß gegen die Regelungen dieser Ziffer erworbene Tickets werden ungültig und der Ticketinhaber verliert die Zutrittsberechtigung zur Veranstaltung. Ein Entschädigungsanspruch gegen die Tuschfactory entsteht dabei nicht.
- „Verhaltensregelungen“ bei Veranstaltungen
- Das Mitführen von gefährlichen oder störenden Gegenständen wie beispielsweise Waffen, Wurfgeschosse oder als Wurfgeschoss verwendbare Gegenstände, Glas, Gasbehältnisse, Pyrotechnik, Fackeln oder Laserpointer bei der Veranstaltung ist nicht gestattet.
- Bild-, Ton-, Film- oder Videoaufnahmen von der Veranstaltung sind nicht gestattet. Das gilt auch für Aufnahmen mittels jeglicher Aufnahmevorrichtungen, wie insbesondere Smartphones, Mobiltelefone oder andere Smart-Geräten.
- Neben den Regelungen dieser AGB akzeptiert der Ticketinhaber auch die Einhaltung der Hausordnung des Veranstaltungsortes. In der Regel werden diese durch Aushänge oder Durchsagen vor Ort kommuniziert.
- Im Falle von Verstößen gegen Ziffer 5 oder die Hausordnung des Veranstaltungsortes kann der Besucher von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.
- Absage oder zeitliche/örtliche Verlegung der Veranstaltung
- Tuschfactory behält sich vor, die Veranstaltung abzusagen oder örtlich oder terminlich zu verlegen.
- Für diese Fälle behalten gekaufte Tickets grundsätzlich ihre Gültigkeit für einen neuen durch Tuschfactory erklärten Termin. Eine Rückabwicklung des Ticketkaufs wegen der Verlegung einer Veranstaltung ist nur möglich, wenn der neue Termin für den Ticketinhaber nachweislich nicht zumutbar ist. Das gilt jedoch nicht, sofern Tuschfactory die Verlegung zu vertreten hat.
- Wird eine Veranstaltung abgesagt oder wird die Veranstaltung zeitlich oder örtlich verlegt, so beschränken sich die Ansprüche der Ticketinhaber auf den Nennwert des Tickets. Es werden insbesondere keine Kosten für Unterkunft oder Reise der Kunden übernommen.
- Die Ziffern 9.1 und 9.2 bleiben von den Regelungen dieser Ziffer 6 unberührt.
- Besetzungs- und Programmänderungen
- Der Veranstalter kann jederzeit Änderungen der Besetzung oder des Programms vornehmen, soweit sie für die Ticketinhaber zumutbar sind.
- Ansprüche auf Erstattung des Kaufpreises oder Umtausch der Tickets entstehen nicht, soweit Umfang und prägender Charakter der Veranstaltung durch die Änderungen insgesamt nur unwesentlich betroffen sind. Auch die Minderung des Kaufpreises ist ausgeschlossen.
- Recht am eigenen Bild bei TV-Aufzeichnungen von Veranstaltungen
8.1 Soweit Veranstaltungen von TV-Sendern oder von deren Auftragnehmern zum Zweck der öffentlichen Wiedergabe und Berichterstattung durch Medienunternehmen aufgezeichnet werden und/oder live gestreamt werden, räumt der Kunde Tuschfactory unwiderruflich im Hinblick auf seine Persönlichkeitsrechte Rechte zur Herstellung von Bild- und Tonaufnahmen ein sowie Nutzungsrechte, das entsprechende Bild- und Tonmaterial zeitlich unbefristet sowie örtlich und inhaltlich unbeschränkt in allen Medien zu veröffentlichen und zu verbreiten. Ausgenommen von der Unwiderruflichkeit sind Fälle, in denen ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird (§ 23 Abs. II Kunsturhebergesetz). Tuschfactory ist berechtigt die eingeräumten Rechte an Medienunternehmen zu übertragen.
8.2 Der Kunde verzichtet auf etwaige Vergütungsansprüche.
8.3 Soweit die Nutzung der Bild- und Tonaufnahmen zu journalistischen Zwecken erfolgt, finden Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung aufgrund des Medienprivilegs gem. Art 85 DSGVO nur eingeschränkt Anwendung.
- Pandemiebedingte Bestimmungen
- Es gelten die zum Zeitpunkt der jeweiligen Veranstaltungen gültigen Coronaschutzverordnungen. Tuschfactory ist des Weiteren berechtigt in ihrem eigenen Ermessen weitergehende Maßnahmen zu verlangen.
- Es obliegt den Ticketinhabern selbst, sich rechtzeitig über die örtlich geltenden Bestimmungen und Maßnahmen für Veranstaltungen sowie ggf. weitere Maßnahmen von Tuschfactory zu informieren und diesen auch Folge zu leisten.
- Weigert sich ein Besucher der Veranstaltung, den angeordneten Maßnahmen Folge zu leisten, so kann ihm der Zutritt zur Veranstaltung ohne Rückerstattung des Kaufpreises verweigert werden. Hierdurch bedingte Zutrittsverweigerungen lösen auch keine anderweitigen Ansprüche wie beispielsweise Schadens- oder Aufwendungsersatz aus.
- Sofern durch behördliche Maßnahmen die Besucherzahl beschränkt wird, ist Tuschfactory berechtigt, die Besucherzahl bei Veranstaltungen, für die bereits mehr Tickets als behördlich zulässig verkauft wurden, zu beschränken. In diesem Fall werden durch die Tuschfactory zu bestimmende Bereiche des Saals gesperrt. Die von der Sperrung betroffenen Besucher werden vor dem Termin über die Sperrung informiert. Ihnen wird ein Ersatztermin angeboten oder der Nennwert des Tickets erstattet. Es gelten im Übrigen die Ziffer 6.2. und 6.3.
- Haftungsbeschränkungen
- Ansprüche des Ticketinhabers auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Davon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Ticketinhabers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung der Tuschfactory, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragsziels notwendig sind.
- Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Tuschfactory nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Ticketinhabers aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
- Allgemeine Geschäftsbedingungen („AGB“) für die Garderobe am Veranstaltungsort
- Für die Nutzung der Garderobe am Veranstaltungsort gelten die nachfolgenden Bestimmungen. Der Besucher erklärt sich mit der Abgabe von Gegenständen zur Aufbewahrung mit der Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.
- Bekleidungsgegenstände, Taschen und Rucksäcke können zur Aufbewahrung an der Garderobe abgegeben werden. Für jeden abgegebenen Gegenstand erhält der Besucher einen Garderobenschein. Das Verwahrungsverhältnis entsteht dabei ausschließlich für diejenigen Gegenstände, die explizit gegen einen Garderobenschein abgegeben werden. In Jacken, Taschen, usw. verstaute Gegenstände sind selbst nicht Gegenstand des Verwahrungsvertrags. Die Besucher werden deshalb darauf hingewiesen, keine Gegenstände oder Wertsachen in ihrer Garderobe zu belassen.
- Die Herausgabe der abgegebenen Gegenstände erfolgt nur gegen Rückgabe des Abholscheins. Dabei wird keine Prüfung der Herausgabeberechtigung vorgenommen.
- In Fällen des Verlusts oder Abhandenkommens eines Abholscheins können zur Aufbewahrung abgegebene Gegenstände erst nach Veranstaltungsende herausgegeben werden. Dabei sind die Eigentümerstellung des Besuchers glaubhaft zu machen sowie sein Name und seine Adresse zu hinterlegen. Außerdem ist die Vorlage des Personalausweises erforderlich, um die angegebenen Daten zu überprüfen.
- Die Haftung für die Garderobe beschränkt sich auf Verletzungen des Lebens, des Körpers, der Gesundheit, der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und die Haftung für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Tuschfactory, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
- Die Haftung erstreckt sich außerdem nur auf die explizit gegen Garderobenschein überlassenen Gegenstände, nicht aber auf weitere darin belassene Gegenstände, die selbst nicht gegen einen Garderobenschein abgegeben werden.
- Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
12.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.