Hygienemaßnahmen

 

Nach der geltenden Coronaschutzverordnung wird die Stunksitzung als 2G+ Veranstaltung durchgeführt. Bei der Stunksitzung ist nur noch immunisierten Personen Zutritt gestattet, die zusätzlich einen negativen Testnachweis vorweisen können.
Dieser kann in Form eines Schnelltestes (nicht älter als 24 Stunden beim Einlass)
oder eines PCR-Testes (nicht älter als 48 Stunden beim Einlass) erfolgen.

Die Stunksitzung kann deshalb mit einer Auslastung des Saals mit ca.
1072 Plätzen stattfinden, es gibt keine Maskenpflicht am Platz, allerdings eine
Empfehlung, die Maske auf den Gängen zur Toilette und zur Garderobe zu tragen.
Durch eine durchgängige Öffnung der Nebenhalle und des Bistros können sich die
Besucher besser im E-Werk verteilen.
Durch eine Entzerrung der Verzehrstände im Saal wird eine Reduzierung der
Warteschlangen erreicht.

Das E-Werk garantiert für alle Gläser nachweislich 100% bakterien- und 99,9% virenfreie Spülergebnisse sowie einmalig DIN zertifizierte Geräte.

Das E-Werk ist mit einer ganz neuen Lüftungsanlage ausgestattet
der Luftaustausch ist um ein vielfaches höher als gesetzlich vorgeschrieben.